Rechtsanwaltskanzlei Gerald Wickles

Sozialgerichtliche Verfahren

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Verfahren vor dem Sozialgericht:

1. Fälle:

Egal ob Sie

  • eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit abgelehnt wurde
  • Sie eine Sanktion durch das Jobcenter bei ALG2 als sogen. "Hartz 4 Empfänger" erhalten haben
  • Ihnen Leistungen gestrichen wurden oder zurückgefordert werden
  • Ihnen Leistungen der Krankenkassen, Kur, Heil- und Hilfsmittel verweigert wurden
  • usw. usw.

in allen diesen Fällen steht es ihnen frei, die Entscheidung erst im Widerspruch durch die Behörde selbst überprüfen zu lassen und wenn auch dieser negativ ausfällt Klage vor dem Sozialgericht zu führen.


2.  Vorteil unabhängiger Prüfung: 

Beim Sozialgericht wird Ihr Fall von unabhängigen Richtern,- einem Berufsrichter und einem Laienrichter von den Arbeitgebern und einem Laienrichter von den Gewerkschaften - geprüft.

Wenn es um Gesundheitsfragen geht, wird diese nicht durch einen Arzt des Amtes, sondern von einem unabhängigen, allein durch das Gericht beuftragten Gutachter geprüft.


3. Kosten:

Die Kosten trägt die Staatskasse, wenn Ihnen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe gewährt wird.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese die Kosten des Klageverfahrens.


4. Meine Tätigkeit:

Als Anwalt prüfe ich Ihren Fall, schätze die Erfolgsaussichten ein, beantrage Prozesskostenhilfe oder hole die Kostendeckung Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und führe das Verfahren gegenüber Ämtern und dem Sozialgericht.