Rechtsanwaltskanzlei Gerald Wickles

         Verkehrsunfall - Wenn 's gekracht hat:

Kleiner Überblick über die Rechtslage und den Ablauf nach Verkehrsunfällen.

  1. Ein kleiner Trost:

Ein Verkehrsunfall trifft die meisten wie ein Blitz aus heiteren Himmel.

In Deutschland ereignen sich im Jahr durchschnittlich 2.400.000 (!!!) polizeilich erfasste Unfälle. 

Die Unfallzahlen nehmen seit über 20 Jahren fast kontinuierlich ab.

Die Zahl der Schwerverletzten betrug ca. 65.000, die der Leichtverletzten 300.000.(Quelle : Wikipedia)

Also: Bleiben Sie gelassen, das passiert auch anderen !!!

  1. Unfall - was nun ?

Zu den Schrecken kommen meist noch Verletzungen wie Prellungen, Halswirbelschleudertrauma usw.. und dann auch noch der Papierkrieg mit den Versicherungen und der Polizei:

Vorab: Seien Sie vorsichtig mit Schadensregulierern von Versicherungen!!

Diese vertreten ausschließlich die Interessen der Versicherung und wollen einen Unfall möglichst im Sinne der Versicherung regeln - und das heißt häufig die Ansprüche gegen die eigene Gesellschaft so gering wie möglich zu halten.

Rechtsanwälte vertreten ausschließlich Ihre Interessen und von sonst niemanden !!!

Wir wickeln im Laufe der Jahre hunderte von Unfällen ab, so dass Sie sich auf unsere Erfahrung verlassen können.

Zunächst prüft der Rechtsanwalt, wer denn schuld ist.

In den meisten Unfällen gibt es eine Vielzahl von Urteilen, so dass sich meist klar sagen lässt, wer die Schuld trägt.

  • Wenn Sie nicht schuld sind, brauchen Sie die Unfallabwicklung nicht vornehmen!!!

Genauso, wie Sie nicht die Reparatur an Ihrem Auto selbst machen müssen und können, kann auch niemand von Ihnen verlangen, sich in den Papierkrieg mit den Versicherungen zu stürzten.

Sie können sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen und der Unfallverursacher muss alle Kosten tragen !

Wir bringen falls nötig bei Polizei und Zentralruf Halter, Fahrer und Versicherung des Unfallgegners in Erfahrung, geben das Gutachten in Auftrag, stellen alle Rechnungen zusammen und machen sie beim Unfallgegner geltend und überweisen am Ende die Zahlungen der Versicherung.

  • Wenn Sie nur zum Teil schuld sind ,

trägt Ihre Versicherung die Schäden des Gegners, die Schäden auf Ihrer Seite wird von Ihrem Anwalt geltend gemacht und entsprechend des Anteiles am Unfall von der gegnerischen Versicherung getragen..

  • Wenn Sie selbst schuld sind,

erfahren Sie das und können so die Kosten des Unfalles dadurch gering halten:

Zum Beispiel

- dadurch, dass Sie keinen Mietwagen nehmen,sondern schauen, ob Ihnen ein Freund oder die Familie helfen kann. 

 - dass Sie nur eine einfache Reparatur in einer freien Werkstatt am eigenen Wagen machen lassen  

- versuchen, ob man einen Bagatellunfall nicht selbst regelt, und so eine Erhöhung der Versicherung durch Verlust des Schadens-freiheitsrabattes vermeidet.

So oder so:

            Es lohnt sich immer, Bescheid zu wissen!!!